In eigener Sache:
Die von eingeSCHENKt.tv im April angestrebte Klage gegen YouTube aufgrund der Sperrung eines unserer Videos zieht nun weitere Kreise.
Den Prozess hatten wir mit Hilfe von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel gewonnen.
Da YouTube sich nicht gewillt sah, das gesperrte Video sofort freizugeben, hat das Oberlandesgericht Dresden nun eine Strafe gegen YouTube von 100.000 Euro veranlasst!
Nicht falsch verstehen: von diesen 100.000 Euro sehen wir als Geschädigte keinen Cent. Das Geld geht in die Staatskasse. Also genau DEM Staat, der mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz überhaupt die Zensur-Debatte in Bezug auf Hosting-Anbietern, freien Medien und freier Meinung in Gang gesetzt hat.
Dennoch werten wir die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden als Erfolg für Meinungs- und journalistische Pressefreiheit. Denn es kann nicht sein, dass global agierende Konzerne ihre Interessen durchsetzen, indem sie sich ihrer privat geschriebenen AGBs bedienen, die dann wiederum geltendes Recht anderer Staaten und im Speziellen in unserem Fall das Grundgesetz aushebeln.
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– Erich Kästner –
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